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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stahlwerk Boxing Gym GmbH

Stand: 18.12.2025

§1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an sämtlichen von der Stahlwerk

Boxing Gym GmbH angebotenen Leistungen, insbesondere Mitgliedschaften, Kurse sowie das

Eigentraining in unseren Räumlichkeiten, nach Maßgabe des jeweils geschlossenen Vertrages.

Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern im Sinne der §§

13, 14 BGB, sofern in den einzelnen Bestimmungen keine Differenzierung vorgenommen wird.

Vertragsgegenstand ist entweder der Abschluss einer Mitgliedschaft im Studio oder die Teilnahme an

einem bestimmten Kursangebot.

 

§2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Anmeldung des Teilnehmers/Mitglieds sowie durch unsere

Annahme zustande.

Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Zustimmung mindestens eines Erziehungsberechtigten

erforderlich. Der unterzeichnende Erziehungsberechtigte versichert, zur Vertretung berechtigt zu

sein.

Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder bei

Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Hierüber wird gesondert informiert.

 

§3 Zahlungsbedingungen

Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach der zum Zeitpunkt des

Vertragsschlusses gültigen Preisliste.

Der monatliche Beitrag ist im Voraus spätestens bis zum 4. Werktag eines jeden Monats fällig.

Kursgebühren sind vor Beginn des jeweiligen Kurses vollständig zu bezahlen.

Rechnungen sind sofort nach Zugang zur Zahlung fällig. Der Teilnehmer/das Mitglied gerät

spätestens 5 Tage nach Fälligkeit in Verzug.

Für jede berechtigte Mahnung nach Eintritt des Verzugs können wir eine Mahnpauschale in Höhe von

5,00 EUR verlangen.

Bei vorübergehender Nichtnutzbarkeit einzelner Leistungen aufgrund höherer Gewalt besteht kein

Anspruch auf Schadensersatz.

 

§4 Vertragsdauer – Kündigung

Die Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt sechs Monate.

Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils um zwölf Monate, sofern er nicht

fristgerecht gekündigt wird.

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum jeweiligen Vertragsende.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bei einem Wohnortwechsel von mindestens 50 Kilometern räumen wir aus Kulanz ein

Sonderkündigungsrecht ein.

Bei Vorlage eines ärztlichen Attests kann die Mitgliedschaft pausiert werden.

 

§5 Haftung

Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit.

Für sonstige Schäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr.

 

§6 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen bedürfen mindestens der Textform.

 

§7 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

Erfüllungs- und Zahlungsort ist Baden-Baden.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Mannheim.

KONTAKT

Du willst ein Probetraining absolvieren? Dir ein Bild von unserem Studio machen oder ein anderes Anliegen?

Hier kannst Du uns Deine Frage stellen!

 

Wir werden uns innerhalb der nächsten 24 Stunden mit Dir telefonisch oder per E-Mail in Verbindung setzen.

Wir freuen uns auf Dich!

Dein Stahlwerk-Team!

Danke für deine Nachricht!

©2021 Stahlwerk Baden-Baden

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