AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stahlwerk Boxing Gym GmbH
Stand: 18.12.2025
§1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an sämtlichen von der Stahlwerk
Boxing Gym GmbH angebotenen Leistungen, insbesondere Mitgliedschaften, Kurse sowie das
Eigentraining in unseren Räumlichkeiten, nach Maßgabe des jeweils geschlossenen Vertrages.
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern im Sinne der §§
13, 14 BGB, sofern in den einzelnen Bestimmungen keine Differenzierung vorgenommen wird.
Vertragsgegenstand ist entweder der Abschluss einer Mitgliedschaft im Studio oder die Teilnahme an
einem bestimmten Kursangebot.
§2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Anmeldung des Teilnehmers/Mitglieds sowie durch unsere
Annahme zustande.
Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Zustimmung mindestens eines Erziehungsberechtigten
erforderlich. Der unterzeichnende Erziehungsberechtigte versichert, zur Vertretung berechtigt zu
sein.
Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder bei
Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Hierüber wird gesondert informiert.
§3 Zahlungsbedingungen
Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Preisliste.
Der monatliche Beitrag ist im Voraus spätestens bis zum 4. Werktag eines jeden Monats fällig.
Kursgebühren sind vor Beginn des jeweiligen Kurses vollständig zu bezahlen.
Rechnungen sind sofort nach Zugang zur Zahlung fällig. Der Teilnehmer/das Mitglied gerät
spätestens 5 Tage nach Fälligkeit in Verzug.
Für jede berechtigte Mahnung nach Eintritt des Verzugs können wir eine Mahnpauschale in Höhe von
5,00 EUR verlangen.
Bei vorübergehender Nichtnutzbarkeit einzelner Leistungen aufgrund höherer Gewalt besteht kein
Anspruch auf Schadensersatz.
§4 Vertragsdauer – Kündigung
Die Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt sechs Monate.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils um zwölf Monate, sofern er nicht
fristgerecht gekündigt wird.
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum jeweiligen Vertragsende.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei einem Wohnortwechsel von mindestens 50 Kilometern räumen wir aus Kulanz ein
Sonderkündigungsrecht ein.
Bei Vorlage eines ärztlichen Attests kann die Mitgliedschaft pausiert werden.
§5 Haftung
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
Für sonstige Schäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr.
§6 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen bedürfen mindestens der Textform.
§7 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Baden-Baden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Mannheim.

